Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG) und das haben wir uns zur unserer Priorität erklärt.

UNSERE PRIORITÄT– WARUM WIR ANTRETEN
Wir kandidieren nicht, weil es einfach ist.
Wir kandidieren, weil es notwendig ist.
Weil Arbeitsbedingungen fair sein müssen.
Weil Transparenz kein Zufall sein darf.
Weil Mitbestimmung gelebt werden muss – nicht nur auf dem Papier.
In schwierigen Zeiten braucht es klare Haltung und Standfestigkeit.

Die Aufgabe image